Sie fühlen sich abgeschlagen, überfordert und ausgebrannt? Sie leiden an Schlafstörungen und massiven Selbstzweifeln? Und Sie wissen nicht, ob eine Mutter-Kind-Kur für Sie in Frage kommt? Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie zu einer guten Entscheidung kommen und wie Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen können.

1. Beratung vor der Kur

Erste Anlaufstellen zur Klärung dieser Fragen sind die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks. Hier können sich Frauen über die Möglichkeit einer Mutter-Kind-Kur beraten lassen. Wichtig zu wissen: Eine gemeinsame Kur für Mutter und Kind kommt in Frage, wenn die Gesundheitsstörungen der Frau im Zusammenhang ihrer psychosozialen Belastung als Mutter verstanden wird.

  • das Kind ebenfalls behandlungsbedürftig ist oder
  • eine Störung der Mutter-Kind-Beziehung vorliegt oder
  • auf Grund der besonderen Belastung der Mutter ein gemeinsamer Aufenthalt erforderlich ist oder
  • die Trennung von der Mutter beim Kind zu psychischen Problemen führt oder
  • eine familiäre Trennung unzumutbar wäre oder
  • die Versorgung des Kindes zu Hause während der Maßnahme der Mutter nicht gewährleistet wäre und die Durchführung daran scheitern würde.

2. Besuch bei Ihrer Ärztin

Nach Ihrer Entscheidung für eine Mutter-Kind-Kur erfolgt der Besuch bei Ihrer Ärzt*in, die bei Feststellung des Bedarfs einer Vorsorge- /oder Rehamaßnahme ein Attest ausstellt.

3. Beantragung Ihrer Kur

Mit dem von der Ärzt*in ausgefüllten Attest wird die Beratungsstelle Sie in Ihrem Antrag an die Krankenkasse unterstützen.

4. Wieder zu Hause

Wenn Sie in einer vom Müttergenesungswerk (MGW) anerkannten Klinik waren, können Sie bei Ihrer Rückkehr die MGW-Beratungsstellen nutzen: Dort erhalten Sie Tipps zu Nachsorgeangeboten oder Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden therapeutischen und gesundheitsfördernden Angeboten. Diese sogenannte Therapeutische Kette ist ein Qualitätsmerkmal des Müttergenesungswerks.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Müttergenesungswerks